Wegweiser durch die Berufslehre
3.1.4. Lehrbetriebsverbund
Die Bildung in beruflicher Praxis kann von mehreren Betrieben gemeinsam übernommen werden. Findet die berufliche Grundbildung in einem Lehrbetriebsverbund statt, so schliesst der Leitbetrieb oder die Leitorganisation mit der lernenden Person den Lehrvertrag ab. Der Leitbetrieb oder die Leitorganisation ist in jedem Fall für die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten verantwortlich.
BBG Art. 16 Abs. 2 lit. a; BBV Art. 8
Um eine systematische Bildung und die Einhaltung des Bildungsplans zu gewährleisten, ist eine Absprache unter den beteiligten Betrieben erforderlich. In einer Vereinbarung werden Inhalt und Dauer der einzelnen Bildungsteile festgehalten.
BBV Art. 14 Abs. 1