Wegweiser durch die Berufslehre
2.7. Feiertage
Müssen Lernende ausnahmsweise an einem solchen Tag arbeiten, so haben sie das Recht, den Feiertag zu kompensieren. Nicht kompensiert werden können Feiertage, die sich mit dem betriebsüblichen freien Tag decken. Fällt ein Feiertag in die Ferienzeit der lernenden Person, kann dieser Tag nachbezogen werden.
ArG Art. 20a