Wegweiser durch die Berufslehre
2.13. Rekrutenschule, Militär, Zivildienst, Zivilschutz
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Die Erwerbsausfallsentschädigung wird der dienstleistenden Person bzw. bei Lohnfortzahlung während des Dienstes deren Arbeitgeber/in ausgerichtet.
Die Versicherung ist obligatorisch. Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.
Auskunft geben die kantonalen Ausgleichskassen, die Branchen- oder Verbandsausgleichskassen (Adressen unter: www.ahv-iv.ch).
Fällt die Abschlussprüfung zeitlich in die Rekrutenschule oder in die Dienstzeit, so muss die lernende Person den für die Prüfung benötigten Urlaub beim zuständigen Kommandanten verlangen.